Der Kläger, Revisionskläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist ein Einzelgewerbetreibender, der seinen Gewinn nach §
1. Zur Errichtung eines Warenhauses erwarb der Kläger durch Vertrag vom 30. September 1975 ein Erbbaurecht an Grundstücken in A. Nutzen und Lasten gingen zum 30. September 1975 auf ihn über. Als Laufzeit des Erbbaurechts waren 40 Jahre ab Grundbucheintragung (25. März 1976) vereinbart.
Durch die Erbbaurechtsbestellung entstanden dem Kläger folgende Nebenkosten:
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