BFH - Urteil vom 06.03.1991 (X R 39/88) - DRsp Nr. 1996/10974
BFH, Urteil vom 06.03.1991 - Aktenzeichen X R 39/88
DRsp Nr. 1996/10974
»Ein angestellter Rentenhändler, der nachhaltig unter Ausnützung seiner beruflichen Möglichkeiten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Rentenwerte überwiegend taggleich und unter Ausschaltung jeglichen Kursrisikos "durchhandelt", erzielt damit in der Regel Einkünfte aus Gewerbebetrieb.«
Normenkette:
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; GewStDV § 1 ;
Gründe:
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