BFH - Urteil vom 07.11.1991 (IV R 50/90) - DRsp Nr. 1996/11314
BFH, Urteil vom 07.11.1991 - Aktenzeichen IV R 50/90
DRsp Nr. 1996/11314
»Eine Betriebsveräußerung liegt auch vor, wenn eine Partenreederei das in ihr wirtschaftliches Eigentum übergegangene betriebsbereite Schiff noch vor Aufnahme des zunächst geplanten Schiffahrtsbetriebs veräußert.«
Normenkette:
EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 S. 1;
Gründe:
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