I. Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG, die im September 1972 gegründet worden ist. Persönlich haftende Gesellschafterin der Klägerin ist die A-GmbH. An der Klägerin waren bis zu 43 Kommanditisten beteiligt. Die Geschäfte der Klägerin wurden von der GmbH wahrgenommen. Eigenes Personal hatte die Klägerin nicht.
Die Klägerin befaßt sich nach § 2 des Gesellschaftsvertrages mit der Entwicklung, der Herstellung, dem Vertrieb, der Finanzierung und dem Handel mit Außenwerbeträgern, der Gestaltung und Vermietung von Außenwerbeflächen, der Planung und Durchführung von Werbemaßnahmen jeder Art für andere Personen und Firmen, deren Beratung auf dem Gebiet der Werbung und mit der Entwicklung neuer Werbeformen. Zu diesem Zweck kann sich die Klägerin auch an anderen Unternehmen beteiligen oder diese finanzieren.
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