Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war zusammen mit P von 1970 bis zur Konkurseröffnung über das Vermögen der K und P GmbH (GmbH) am 4. April 1980 Geschäftsführer dieser Gesellschaft. Die GmbH führte die zuvor vom Kläger als Einzelunternehmer betriebene Geschäftstätigkeit fort. Gesellschafter der GmbH waren die Ehefrau des Klägers (Klägerin und Revisionsbeklagte -Klägerin-) und die des Mitgeschäftsführers P, beide mit einer Stammeinlage von je 10.000 DM.
Das Geschäftsführergehalt des Klägers belief sich in den Jahren 1973 bis 1975 auf rd. 27.000 DM bis 29.000 DM im Jahr 1976 rd. 57.000 DM im Jahr 1977 rd. 83.000 DM im Jahr 1978 rd. 97.000 DM im Jahr 1979 rd. 105.000 DM vom Januar 1980 bis 4. März 1980 rd. 25.000 DM.
Die von der GmbH in den Jahren 1975 bis 1979 erwirtschafteten Ergebnisse betrugen
1976 45.380 DM
1977 ./. 27.780 DM
1978 ./. 467.673 DM
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