I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war vom 1. Juni 1971 bis zum 30. Juni 1983 bei einem Forschungsinstitut (Institut) als wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt. Dem Anstellungsverhältnis lagen mehrere aufeinander folgende, jeweils zeitlich befristete Arbeitsverträge zugrunde. Mit Schreiben vom 31. Januar 1983 "kündigte" das Institut das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni 1983, weil "mit Auslauf des gegenwärtigen Forschungsprojektes eine Weiterbeschäftigung aus Arbeitsmangel nicht möglich" sei.
Aus Anlaß seines Ausscheidens erhielt der Kläger ein Übergangsgeld nach §
Mit Einkommensteuerbescheid vom 20. Februar 1986 unterwarf der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) das Übergangsgeld der Einkommensteuer. Nach erfolglosem Vorverfahren gab das Finanzgericht (FG) der Klage statt; das Übergangsgeld sei gemäß §
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