I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Alleininhaberin der Einzelfirma "X" mit Sitz in N. Sie hält Unternehmensbeteiligungen und verpachtet Betriebsanlagen und Grundstücke. In den Streitjahren 1981 bis 1983 war die Einzelfirma Organträger der Firma KS. Die Klägerin ist Alleingesellschafterin der KS.
Mit Vertrag vom 28. März 1980 gründete die Klägerin als Privatperson die Y Limited Partnership (LP) nach dem Recht des US-Staates Wisconsin. Die LP ist eine Personengesellschaft, die der deutschen KG entspricht. Komplementär (general partner) war die Z Inc., Delaware, USA, deren Anteile die KS zu 100 % hält. Die Klägerin wurde einziger limited partner. Die LP wies in der Bilanz zum 31. Dezember 1980 eine Darlehensschuld (loan payable) gegenüber der Klägerin in Höhe von 200.000 US-$ und zum 31. Dezember 1981 in Höhe von 350.000 US-$ aus.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|