BFH - Urteil vom 31.01.1991 (IV R 2/90) - DRsp Nr. 1996/11037
BFH, Urteil vom 31.01.1991 - Aktenzeichen IV R 2/90
DRsp Nr. 1996/11037
»Beteiligungen des Gesellschafters (Mitunternehmers) eines in der Rechtsform einer Personengesellschaft betriebenen Bankhauses an einer GmbH und Darlehen an diese GmbH gehören grundsätzlich auch dann nicht zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters, wenn das Bankhaus bankenübliche Geschäftsbeziehungen mit der GmbH unterhält.«
Normenkette:
EStG § 4 Abs. 1, §§ 5, 15 Abs. 1 Nr. 2 ;
Gründe:
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