BGH - 21.12.1989 (III ZR 118/88) - DRsp Nr. 1992/1476
BGH, vom 21.12.1989 - Aktenzeichen III ZR 118/88
DRsp Nr. 1992/1476
a-c. Amtspflichtverletzung durch Gemeinden bei Gesundheitsgefahren infolge Überplanung von »Altlasten« (hier: Bodenverunreinigung eines ehemaligen Zechen- und Industriegeländes);(b-c) Bestimmung des geschützten Personenkreises nach der unmittelbaren Beziehung des Schadens (Ausschluß der Nutzungsmöglichkeit) zu den Gesundheitsgefahren;(c) keine Einbeziehung von Planbetroffenen, deren unbelastete Grundstücke wegen der Nachbarschaftslage zu kontaminierten Grundstücken eine Wertminderung erfahren.