(d) »... Nach der Rechtspr. des BGH verstößt es regelmäßig nicht gegen [die §§ 3, 9, 11 Nr. 15 AGBG], wenn die kreditgebende Bank die Kreditschuldner in einem Vordruck für die notarielle Beurkundung einer Sicherungsgrundschuld auch ein abstraktes Schuldversprechen in Höhe des Grundschuldbetrags abgeben läßt (BGHZ 99,
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