»... Die Frage, ob die Gewährleistungsregelung der VOB/B in einem Bau- oder Bauträgervertrag formularmäßig »isoliert« vereinbart werden kann, ist im Schrifttum lebhaft umstritten. Im wesentlichen geht es dabei darum, ob in einem solchen Falle § 23 Abs. 2 Nr. 5 AGBG [AGB-Ges]
eingreift. Nach dieser Vorschrift findet § 11 Nr. 10 f. AGBG Ä demzufolge in Allg. Geschäftsbedingungen eine Bestimmung unwirksam ist, durch die bei Verträgen »über Lieferung neu hergestellter Sachen und Leistungen« die gesetzl. Gewährleistungsfristen verkürzt werden Ä keine Anwendung auf Leistungen, für die die
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