BGH - Urteil vom 26.10.2023
VII ZR 25/23
Normen:
BGB § 650f Abs. 6 S. 1 Nr. 2; BGB § 650i Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 03.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 138/20
OLG Düsseldorf, vom 12.01.2023 - Vorinstanzaktenzeichen I-5 U 266/21

BGH - Urteil vom 26.10.2023 (VII ZR 25/23) - DRsp Nr. 2023/16753

BGH, Urteil vom 26.10.2023 - Aktenzeichen VII ZR 25/23

DRsp Nr. 2023/16753

Bei der Beurteilung, ob es sich um einen Verbraucherbauvertrag im Sinne von § 650i Abs. 1 Fall 1 BGB handelt, kommt es nicht auf die Gesamtheit aller dem Unternehmer sukzessive im Verlauf der Bauarbeiten erteilten selbständigen Aufträge an.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12. Januar 2023 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Beklagte.

Normenkette:

BGB § 650f Abs. 6 S. 1 Nr. 2; BGB § 650i Abs. 1;

Tatbestand

Die Klägerin verlangt von dem Beklagten - soweit im Revisionsverfahren von Interesse - die Stellung einer Bauhandwerkersicherung.

Der Beklagte erteilte der Klägerin im Mai 2017 einen Auftrag für die Rohbauarbeiten zur Errichtung eines neuen Bürogebäudes in M. . Die Klägerin stellte die Arbeiten im Dezember 2017 fertig und rechnete hierüber mit einer Schlussrechnung vom 2. Mai 2018, die der Beklagte vollständig beglich, ab.