BGH - Urteil vom 27.02.1992 (IX ZR 57/91) - DRsp Nr. 1992/393
BGH, Urteil vom 27.02.1992 - Aktenzeichen IX ZR 57/91
DRsp Nr. 1992/393
a. Kein Gesellschafts-Charakter einer »Bauherrengemeinschaft«, vielmehr Berechtigung und Verpflichtung der einzelnen Beteiligten;b. dementsprechend mögliche Geltendmachung der Rechte aus einer Gewährleistungsbürgschaft durch die einzelnen Bauherren - jedenfalls zur Zahlung an alle gemeinschaftlich.