OLG Koblenz - Beschluß vom 08.02.2001
1 Verg 5/00
Normen:
GWB § 107 Abs. 2, § 128 ; VOB/A § 4;
Fundstellen:
NZBau 2001, 452
VergabeR 2001, 123

Bildung einer Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren; Antragsbefugnis einer vertikalen Bietergemeinschaft

OLG Koblenz, Beschluß vom 08.02.2001 - Aktenzeichen 1 Verg 5/00

DRsp Nr. 2001/15185

Bildung einer Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren; Antragsbefugnis einer vertikalen Bietergemeinschaft

1. Ein Bieter ist hinsichtlich eines bestimmten Loses nur dann befugt, einen Nachprüfungsantrag zu stellen, wenn er dieses Los angeboten hat. 2. Die Bildung einer Bietergemeinschaft kommt in Betracht, wenn ein Unternehmer allein die ausgeschriebene Leistung nicht erbringen kann oder will und deshalb die Zusammenarbeit mit einem anderen Unternehmen anstrebt. Zu ihrem Wesen gehört, daß jedes beteiligte Unternehmen in der Lage sein muß, zumindest einen Teil der geforderten Leistung selbst auszuführen. Hat die Vergabestelle die Gesamtleistung in Fachlose aufgeteilt, erscheint eine Zusammenarbeit der auf verschiedenen Fachgebieten tätigen Unternehmen nur dann sinnvoll, wenn sie gemeinsam eine fach(los)übergreifende Auftragsvergabe anstreben (sog. vertikale Bietergemeinschaft). 3. Für eine nur auf das Fachgebiet eines dieser Unternehmen bezogene Bildung einer Bieter- und Arbeitsgemeinschaft aus auf unterschiedlichen Geschäftsfeldern tätigen Unternehmen gibt es in der Regel keinen .... Es entspricht vielmehr regelmäßig dem Geschäftsinteresse des fachfremden Unternehmens, die gesamtschuldnerische Haftung ausschließlich für eine Leistung zu übernehmen, zu deren Erbringung man selbst fachlich überhaupt nicht in der Lage ist.