VG Schleswig-Holstein, vom 10.02.1981 - Vorinstanzaktenzeichen 8 A 323/80
II. OVG Niedersachsen/Schleswig-Holstein - Urteil vom 05.03.1982 - 1 A 85/81,
Bindende Wirkung und Vorrang einer Bebauungsgenehmigung (Bauvorbescheid) vor nachfolgender Rechtsänderung durch Veränderungssperre oder Bebauungsplan
BVerwG, vom 03.02.1984 - Aktenzeichen 4 C 39.82
DRsp Nr. 1992/5835
Bindende Wirkung und Vorrang einer Bebauungsgenehmigung (Bauvorbescheid) vor nachfolgender Rechtsänderung durch Veränderungssperre oder Bebauungsplan
Ein Bauvorbescheid, der die bebauungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens feststellt und nach Landesrecht ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung ist (sogenannte Bebauungsgenehmigung), setzt sich gegenüber nachfolgender Rechtsänderungen durch das Inkrafttreten einer Veränderungssperre oder eines Bebauungsplans durch.