Die Revision des Eigentümers _ Beteiligten zu 2 _ gegen das Urteil des Senats für Baulandsachen des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 25. Juni 1965 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsrechtszuges werden dem Eigentümer auferlegt.
Von Rechts wegen
Die Hamburger Enteignungsbehörde hat es abgelehnt, dem von dem Bezirksamt Hamburg_Mitte gestellten Antrag zu entsprechen und ein Teilgrundstück des Beteiligten zu 2 (im Folgenden: Eigentümer) zu enteignen. Der Streit der Beteiligten geht darum, ob diese Ablehnung zu Recht erfolgt ist. Im Einzelnen handelt es sich um folgenden Sachverhalt:
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