VG Braunschweig, vom 16.04.1984 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 157/81
OVG Niedersachsen, vom 10.01.1984 - Vorinstanzaktenzeichen 6 A 43/82
Bodenverkehrsgenehmigung: Bestimmtheit des Teilungsantrags; Schriftform des Teilungsantrags
BVerwG, Beschluß vom 28.05.1984 - Aktenzeichen 4 B 68.84
DRsp Nr. 2009/19482
Bodenverkehrsgenehmigung: Bestimmtheit des Teilungsantrags; Schriftform des Teilungsantrags
Ein Schreiben, mit dem der Bauaufsichtsbehörde zwei unterschiedliche Teilungspläne für ein Grundstück zur beliebigen Auswahl vorgelegt werden, ist kein ausreichend bestimmter Teilungsantrag im Sinne des § 19 Abs. 3 BBauG 1960/1976 = § 19 Abs. 2 BBauG 1979. Die erforderliche Bestimmtheit kann nicht durch eine mündliche (nicht protokollierte) Erklärung, welcher der beiden Teilungspläne zur Genehmigung gestellt werden soll, herbeigeführt werden.
Normenkette:
BBauG § 19 Abs. 2; BBauG § 19 Abs. 3;
Gründe:
Ein Grund zur Zulassung der Revision liegt nicht vor (§ 132 Abs. 2VwGO).
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