VGH Baden-Württemberg, vom 13.01.1964 - Vorinstanzaktenzeichen I 614/62
Bodenverkehrsgenehmigung für eine Auflassung im Außenbereich; Genehmigungsfähigkeit bei schwebender Unwirksamkeit einer Auflassung; Gemeindliche Planungshoheit als öffentlicher Belang
BVerwG, Urteil vom 22.11.1968 - Aktenzeichen IV C 98.65
DRsp Nr. 2009/19314
Bodenverkehrsgenehmigung für eine Auflassung im Außenbereich; Genehmigungsfähigkeit bei schwebender Unwirksamkeit einer Auflassung; Gemeindliche Planungshoheit als öffentlicher Belang
1. Eine infolge vollmachtloser Vertretung schwebend unwirksame Auflassung ist bodenverkehrsrechtlich nicht genehmigungsfähig und daher auch nicht geeignet, die Verschweigungsfrist nach § 19 Abs. 4 Satz 3 BBauG in Lauf zu setzen.2. Bei Siedlungsvorhaben im Außenbereich, die wegen ihres Umfanges einer den Bebauungsplänen entsprechenden Planung bedürfen, beeinträchtigt die Ausführung ohne förmliche Planung die Planungshoheit der Gemeinde.