BAG - Urteil vom 21.10.2009
10 AZR 673/08
Normen:
ArbGG § 61 Abs. 2; BBergG § 2; BBergG § 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2; BBergG § 4 Abs. 2 Nr. 1; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 6; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) § 21;
Fundstellen:
AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 315
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 18.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Sa 557/07
ArbG Wiesbaden, vom 16.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 307/06

Bohrarbeiten; Erdwärme; Urproduktion

BAG, Urteil vom 21.10.2009 - Aktenzeichen 10 AZR 673/08

DRsp Nr. 2009/27271

Bohrarbeiten; Erdwärme; Urproduktion

Anwendung des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe bei Bohrarbeiten zur Gewinnung von Erdwärme; Abgrenzung zur Urproduktion) 1. Erdwärme ist zwar ein bergfreier Bodenschatz iSd. § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b BBergG, jedoch wird der Geltungsbereich des Gesetzes aus § 2 im Zusammenhang mit § 3 BBergG allein nicht deutlich, sondern es sind ebenfalls die in § 4 enthaltenen Legaldefinitionen mit heranzuziehen. Dort ist geregelt, dass das Gewinnen, also das Lösen oder Freisetzen von Bodenschätzen einschließlich der damit zusammenhängenden vorbereitenden, begleitenden und nachfolgenden Tätigkeiten, zum Bergbau gehört, wovon allerdings nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 BBergG das Lösen oder Freisetzen von Bodenschätzen in einem Grundstück aus Anlass oder in Zusammenhang mit dessen baulicher oder sonstiger städtebaulicher Nutzung ausgenommen ist. 2. Diese Ausnahme ist gerade im Hinblick auf die Erdwärmegewinnung in das Gesetz aufgenommen worden. Es sollte klargestellt werden, dass eine aus Anlass oder im Zusammenhang mit der baulichen Nutzung eines Grundstücks stehende Gewinnung von Bodenschätzen wie zB die Nutzung von Erdwärme für die Beheizung eines Gebäudes nicht unter dieses Gesetz fällt.