Der Kläger, Inhaber eines Fachbetriebes für Dachdeckerei, Bauklempnerei und Fassadenbau, macht aus sechs Schlussrechnungen Zahlungsansprüche aus Werkverträgen geltend. Ferner begehrt er Auszahlung eines vom Beklagten vorgenommenen Gewährleistungseinbehalts von insgesamt 18.050,96 DM. Dieser Anspruch ist Gegenstand des vorliegenden Berufungsverfahrens gegen das Teil-Urteil des Landgerichts vom 25. November 1999.
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