BVerwG - 01.10.1986 (8 C 53.85) - DRsp Nr. 1992/5515
BVerwG, vom 01.10.1986 - Aktenzeichen 8 C 53.85
DRsp Nr. 1992/5515
b-c. Kein Zweckentfremdungsverbot für Räume mit bebauungsrechtlich unzulässiger Wohnraumnutzung, (c) auch dann nicht, wenn in einem Plangebiet zwar die Möglichkeit einer ausnahmsweisen Zulassung der Wohnnutzung (gem. § 31 Abs. 1BBauG) besteht, eine derartige Ausnahme bisher aber nicht zugelassen worden ist.