BVerwG vom 02.03.1973
4 C 40.71
Normen:
BauGB § 1 ; BauGB § 30 ;
Fundstellen:
BVerwGE 42, 30

BVerwG - 02.03.1973 (4 C 40.71) - DRsp Nr. 1996/15983

BVerwG, vom 02.03.1973 - Aktenzeichen 4 C 40.71

DRsp Nr. 1996/15983

Sonstige Nutzungen, die von § 29 nicht erfaßt werden, können dennoch durch Festsetzungen eines Bebauungsplans geregelt werden, weil diese als Rechtsnormen aus sich heraus wirken. Es können daher auch negative Festsetzungen im Bebauungsplan enthalten sein, wie der Ausschluß der Kleingartennutzung. Es können daher auch sog. negative Festsetzungen im Bebauungsplan enthalten sein, wie Ausschluß der Kleingartennutzung. Allerdings ist damit nicht alles vom Bebauungsplan nicht zugelassene damit ausgeschlossen, sondern nur bauland- bzw. baugebietswidrige sonstige Nutzungsarten, die die Verwirklichung des Plans verhindern oder wesentlich erschweren, oder wenn sie dessen Gebietscharakter wahrhaft zuwider sind, wenn sie also z.B. die vorhandene Situation mehr als geringfügig verschlechtern. Dies gilt auch für Zwischennutzung.

Normenkette:

BauGB § 1 ; BauGB § 30 ;
Fundstellen
BVerwGE 42, 30