BVerwG - 02.07.1987 (4 B 107.87) - DRsp Nr. 1996/15756
BVerwG, vom 02.07.1987 - Aktenzeichen 4 B 107.87
DRsp Nr. 1996/15756
Kann eine zusammengesetzte Tätigkeit (Tierhaltung und Teichfischerei) einen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb darstellen? - Für Rentner, die sich nach ihrem aktiven Berufsleben landwirtschaftlich betätigen wolen, sind dieselben Anforderungen an einen Betrieb zu stellen wie für andere landwirtschaftliche Betriebe.