BVerwG - 02.09.1983 (4 C 73.80) - DRsp Nr. 1996/15834
BVerwG, vom 02.09.1983 - Aktenzeichen 4 C 73.80
DRsp Nr. 1996/15834
Ein als "Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten" festgesetztes Grundstück darf nur von Kleingärtnern auf Grund von Pacht- oder ähnlichen obligatorischen Verträgen bewirtschaftet werden. Eigentümergärten gehören nicht zu den Dauerkleingärten i.S. der Nr. 15.