BVerwG - 03.08.1989 (4 B 70.89) - DRsp Nr. 1996/15713
BVerwG, vom 03.08.1989 - Aktenzeichen 4 B 70.89
DRsp Nr. 1996/15713
Ein Baugebot, ein Grundstück entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans zu nutzen, kann erforderlich sein, wenn die dafür angeführten städtebaulichen Gründe in ihrem Gewicht und ihrer Dringlichkeit über die Gründe hinausgehen, die den Bebauungsplan selbst tragen. Dies ist nicht notwendig der Fall, wenn eine Baulücke sich nicht störend auswirkt und keine bodenrechtlichen Spannungen hervorruft.