BVerwG vom 04.11.1966
4 C 38.65
Normen:
BauGB § 30 ;
Fundstellen:
BVerwGE 25, 243

BVerwG - 04.11.1966 (4 C 38.65) - DRsp Nr. 1996/16024

BVerwG, vom 04.11.1966 - Aktenzeichen 4 C 38.65

DRsp Nr. 1996/16024

Qualifizierter und nicht qualifizierter Bebauungsplan sind beides Rechtsnormen. Bei einem qualifizierten Bebauungsplan bestimmt sich die Zulässigkeit eines Vorhabens allein nach dessen Festsetzungen. Bei einem nicht qualifizierten Bebauungsplan sind zunächst dessen Festsetzungen und, soweit Festsetzungen fehlen, die §§ 34 oder 35 maßgeblich.

Normenkette:

BauGB § 30 ;
Fundstellen
BVerwGE 25, 243