BVerwG - 05.03.1984 (4 B 171.83) - DRsp Nr. 1996/15812
BVerwG, vom 05.03.1984 - Aktenzeichen 4 B 171.83
DRsp Nr. 1996/15812
Ein Wohnhaus fügt sich in die Eigenart der durch Wohnbebauung und das Auslieferungslager einer Molkerei geprägten Umgebung ein, wenn es nicht stärkeren Lärmbelästigungen ausgesetzt sein wird als die vorhandene Wohnbebauung.