BVerwG - 05.11.1968 (4 C 31.66) - DRsp Nr. 1996/16013
BVerwG, vom 05.11.1968 - Aktenzeichen 4 C 31.66
DRsp Nr. 1996/16013
Zum Bebauungszusammenhang gehört die tatsächlich vorhandene Bebauung, auch wenn einzelne Baulichkeiten nicht genehmigt sind, aber in einer Weise geduldet werden, die keinen Zweifel daran läßt, daß sich die Behörden mit ihrer Existenz abgefunden haben.