BVerwG vom 05.11.1968
4 C 31.66
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BVerwGE 31, 22

BVerwG - 05.11.1968 (4 C 31.66) - DRsp Nr. 1996/16013

BVerwG, vom 05.11.1968 - Aktenzeichen 4 C 31.66

DRsp Nr. 1996/16013

Zum Bebauungszusammenhang gehört die tatsächlich vorhandene Bebauung, auch wenn einzelne Baulichkeiten nicht genehmigt sind, aber in einer Weise geduldet werden, die keinen Zweifel daran läßt, daß sich die Behörden mit ihrer Existenz abgefunden haben.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1 ;
Fundstellen
BVerwGE 31, 22