BVerwG - 05.12.1988 (4 B 182.88) - DRsp Nr. 1992/5228
BVerwG, vom 05.12.1988 - Aktenzeichen 4 B 182.88
DRsp Nr. 1992/5228
Keine nachbarschützende Wirkung einer Veränderungssperre.
»Ein Nachbar kann sich nicht darauf berufen, daß eine Baugenehmigung im Hinblick auf eine Veränderungssperre nicht hätte erteilt werden dürfen; dies gilt auch dann, wenn der spätere Bebauungsplan zu seinen Gunsten nachbarschützende Festsetzungen enthält.«