BVerwG - 06.07.1984 (4 C 14.84) - DRsp Nr. 1996/15804
BVerwG, vom 06.07.1984 - Aktenzeichen 4 C 14.84
DRsp Nr. 1996/15804
Ein städtebaulicher Mißstand ist nicht Voraussetzung für die Versagung der Genehmigung. Die Genehmigungspflicht hat auch die Funktion einer Veränderungssperre. Die Behinderung der Sanierung muß sich konkret abzeichnen (betr. Einrichtung einer Bankfiliale). Bei Funktionsschwächensanierung darf die künftige Nutzungsvorstellung nicht beeinträchtigt werden, damit nicht eine Sanierungssschwäche eintritt (teilweise Abweichung von BGH, DVBl 1982, 535).