BVerwG - 06.10.1989 (4 C 11.86) - DRsp Nr. 1996/15701
BVerwG, vom 06.10.1989 - Aktenzeichen 4 C 11.86
DRsp Nr. 1996/15701
Durch Rechtsverordnung eines Landes kann nicht ein allgemeines Einsichtsrecht in die Kaufpreissammlung gewährt werden, auch nicht für öffentlich bestellte und beeidigte Sachverständige.