BVerwG vom 06.11.1968
4 C 31.66
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BVerwGE 31, 22
DVBl 1970, 72

BVerwG - 06.11.1968 (4 C 31.66) - DRsp Nr. 1996/16012

BVerwG, vom 06.11.1968 - Aktenzeichen 4 C 31.66

DRsp Nr. 1996/16012

Ein Bebauungskomplex ist ein Ortsteil, wenn er nach der Zahl der vorhandenen Bebauung ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist, so daß er auch Ansatz für eine nach der Siedlungsstruktur angemessene Fortentwicklung der Bebauung sein kann. Gegensatz zum Ortsteil ist die Splittersiedlung, die das Gesetz mißbilligt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1 ;
Fundstellen
BVerwGE 31, 22
DVBl 1970, 72