BVerwG - 06.11.1968 (4 C 31.66) - DRsp Nr. 1996/16012
BVerwG, vom 06.11.1968 - Aktenzeichen 4 C 31.66
DRsp Nr. 1996/16012
Ein Bebauungskomplex ist ein Ortsteil, wenn er nach der Zahl der vorhandenen Bebauung ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist, so daß er auch Ansatz für eine nach der Siedlungsstruktur angemessene Fortentwicklung der Bebauung sein kann. Gegensatz zum Ortsteil ist die Splittersiedlung, die das Gesetz mißbilligt.