BVerwG - 08.03.1989 (7 B 173.88) - DRsp Nr. 1996/15723
BVerwG, vom 08.03.1989 - Aktenzeichen 7 B 173.88
DRsp Nr. 1996/15723
§ 38 schließt auch für die Untersagung von ursprünglich legal errichteten oder betriebenen Abfallanlagen die Anwendung der §§ 29 ff. BauGB aus. Ein nachträglich entstandener Widerspruch zu bebauungsrechtlichen Anforderungen ist bei Prüfung der Frage zu berücksichtigen, ob das Wohl der Allgemeinheit erheblich beeinträchtigt wird.