BVerwG - 08.05.1989 (4 B 78.89) - DRsp Nr. 1996/15721
BVerwG, vom 08.05.1989 - Aktenzeichen 4 B 78.89
DRsp Nr. 1996/15721
Auch die Befreiung nach § 31 Abs. 2 Nr. 2BauGB ist ihrem Wesen nach stets auf eine besondere Berücksichtigung des Einzelfalls angelegt und darf nicht aus Gründen erteilt werden, die sich bei allen betr. Grundstücken ergeben.