BVerwG - 09.09.1979 (4 N 1.78) - DRsp Nr. 1996/15926
BVerwG, vom 09.09.1979 - Aktenzeichen 4 N 1.78
DRsp Nr. 1996/15926
Das notwendige Abwägungsmaterial muß eher weit als eng abgegrenzt werden. Zu berücksichtigen sind private Belange, die als nicht geringwertige und auch schutzwürdige Interessen bestimmter Personen von dem Plan in mehr als geringfügiger Weise betroffen werden.