BVerwG - 09.12.1983 (4 C 44.80) - DRsp Nr. 1996/15822
BVerwG, vom 09.12.1983 - Aktenzeichen 4 C 44.80
DRsp Nr. 1996/15822
Die Bebauungsgenehmigung ist ein Ausschnitt aus dem feststellenden Teil der Baugenehmigung, der die Frage der bodenrechtlichen Bebauungsfähigkeit eines Grundstücks regelt.Ist ein Bauvorbescheid (Bebauungsgenehmigung) noch nicht bestandskräftig, so ist bei Anfechtung der Baugenehmigung auch die im Vorbescheid bejahte bebauungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens zu prüfen.