BVerwG - 10.06.1981 (8 C 15.81) - DRsp Nr. 1996/15897
BVerwG, vom 10.06.1981 - Aktenzeichen 8 C 15.81
DRsp Nr. 1996/15897
Die Genehmigung eines nichtigen Bebauungsplans kann in eine Zustimmung nach Abs. 2 umgedeutet werden.Artzuschläge sind nicht durch das in qualifiziert beplanten Gebieten geltende höhere Nutzungsmaß entbehrlich. Ein Aufschlag von 20 v.H. bei überwiegend gewerblicher Nutzung und von 50 v.H. bei überwiegend industrieller Nutzung ist angemessen. Die Satzung darf Artzuschläge nicht auf tatsächlich genutzte Grundstücke beschränken und noch unbebaute, aber nutzbare Grundstücke davon ausschließen.