BVerwG - 11.05.1984 (4 C 83.80) - DRsp Nr. 1996/15806
BVerwG, vom 11.05.1984 - Aktenzeichen 4 C 83.80
DRsp Nr. 1996/15806
Eine Gemeinde kann in ihrer Planungshoheit durch überörtliche Fachplanung (§ 36BBauG), an der sie ordnungsgemäß beteiligt worden ist, nur bei nachhaltiger Störung einer hinreichend konkreten Planung beeinträchtigt werden.