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1989
BVerwG
BVerwG vom 13.02.1989
4 B 15.89
Normen:
BauGB
§
9
Abs.
1
Nr.
22
;
Fundstellen:
BRS 49 Nr. 12
BauR 1989, 439
NVwZ 1989, 663
ZfBR 1989, 278
BVerwG - 13.02.1989 (4 B 15.89) - DRsp Nr. 1996/15725
BVerwG,
vom 13.02.1989
- Aktenzeichen 4 B 15.89
DRsp Nr. 1996/15725
Verkehrsflächen innerhalb von Gemeinschaftsanlagen müssen im Bebauungsplan nur festgesetzt werden, wenn ein besonderer Anlaß dafür besteht.
Normenkette:
BauGB
§
9
Abs.
1
Nr.
22
;
Fundstellen
BRS 49 Nr. 12
BauR 1989, 439
NVwZ 1989, 663
ZfBR 1989, 278
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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