BVerwG - 15.11.1985 (8 C 41.84) - DRsp Nr. 1996/15782
BVerwG, vom 15.11.1985 - Aktenzeichen 8 C 41.84
DRsp Nr. 1996/15782
Ist ein Einheitssatz aus Rechtsgründen unanwendbar, so entsteht die Beitragspflicht nach Maßgabe der tatsächlich angefallenen Kosten.Auch tatsächlich gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke in unbeplanten Gebieten können mit einem Artzuschlag belastet werden.