BVerwG - 15.12.1989 (4 C 29.88) - DRsp Nr. 1996/15693
BVerwG, vom 15.12.1989 - Aktenzeichen 4 C 29.88
DRsp Nr. 1996/15693
Ob ein Anspruch auf Rückübereignung fehlgeschlagener städtebaulicher Enteignungen besteht, ist durch § 102 auch für den Fall geregelt, daß Grundflächen vor Inkrafttreten dieser Vorschrift durch entsprechende landesrechtliche Vorschriften enteignet worden waren (Enteignung 1960 nach Hess. AufbauG zur Anlegung von Verkehrsflächen, die dann nicht angelegt worden sind). Frühere Rechtsprechung (BVerwGE 28, 184) wird aufgegeben.