BVerwG - 16.07.1982 (8 B 35.82) - DRsp Nr. 1996/15868
BVerwG, vom 16.07.1982 - Aktenzeichen 8 B 35.82
DRsp Nr. 1996/15868
Anderweitig gedeckt ist der Erschließungsaufwand nur, soweit er durch Zuwendungen gedeckt ist, die nicht Beiträge sind, z.B. auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage zugeflossene zweckgebundene Mittel auch von freiwillig einen höheren "Beitrag" zahlenden Anliegern, aber nicht die zu hohe Veranlagung einzelner Beitragspflichtiger.