BVerwG - 16.12.1988 (4 C 48.86) - DRsp Nr. 1992/5222
BVerwG, vom 16.12.1988 - Aktenzeichen 4 C 48.86
DRsp Nr. 1992/5222
Verhältnis der allgemeinen bauplanungsrechtlichen Bauleitplanung zu bundesrechtlich Ä hier: durch Bundesbahngesetz Ä geregelten Fachplanungen;(b) grundsätzlicher Fachplanungsvorbehalt, also Ausschluß der Anwendbarkeit der §§ 29 ff. BauGB;(c-e) Spielraum für Ä gleichwohl mögliche Ä planerische Aussagen der Gemeinde im Rahmen der Bauleitplanung;(d-e) insoweit bestehende Möglichkeit der Zulassung eines »bahnfremden« Vorhabens auf dem dem Bahnbetrieb gewidmeten Gelände, sofern die Bahn dieses Gelände aus ihrem Planungsvorbehalt »entlassen« hat,(e) unter der Voraussetzung einer entsprechenden eindeutigen hoheitlichen Willenserklärung der Bahn.