BVerwG - 17.11.1989 (4 B 207.89) - DRsp Nr. 1996/15697
BVerwG, vom 17.11.1989 - Aktenzeichen 4 B 207.89
DRsp Nr. 1996/15697
Im Bereich einer Bundesbahnanlage kann die Gemeinde nicht ein allgemeines Bauverbot durch einen Bebauungsplan festsetzen. Das schließt nicht aus, daß ein festgesetztes Bauverbot im Einzelfall Zweckbauten der Eisenbahn nicht umfaßt.