BVerwG vom 18.02.1983
4 C 18.81
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BVerwGE 67, 23
DRsp V(527)265a
DVBl 1983, 886
NJW 1983, 2713

BVerwG - 18.02.1983 (4 C 18.81) - DRsp Nr. 1996/15849

BVerwG, vom 18.02.1983 - Aktenzeichen 4 C 18.81

DRsp Nr. 1996/15849

Das Gebot des Einfügens schließt nicht schlechthin aus, etwas zu verwirklichen, was es bisher in der Umgebung nicht gibt (private Windenergieanlage). Es darf nur nicht den durch die Umgebung gesetzten Rahmen überschreiten in einer Weise, die bewältigungsbedürftige Spannungen begründet oder erhöht. Eine private Windenergieanlage als Nebenanlage eines Wohnhauses kann im Innenbereich zulässig sein, wenn das Gebot der Rücksichtnahme eingehalten wird.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1 ;
Fundstellen
BVerwGE 67, 23
DRsp V(527)265a
DVBl 1983, 886
NJW 1983, 2713