BVerwG - 18.06.1982 (4 C 76.79) - DRsp Nr. 1996/15871
BVerwG, vom 18.06.1982 - Aktenzeichen 4 C 76.79
DRsp Nr. 1996/15871
Der Umbau eines entprivilegierten Wohnhauses, das an ein privilegiertes Gebäude angebaut ist, kann die Eigenart der Landschaft beeinträchtigen, wenn damit erstmals eine Funktionsänderung beabsichtigt ist. Handelt es sich wegen des Umfangs der Umbauarbeiten um einen Neubau, so kann eine zu mißbilligende Verfestigung der Splittersiedlung gegeben sei. Auch auf den benachbarten Betrieb ist Rücksicht zu nehmen.