BVerwG - 18.08.1982 (4 C 45.79) - DRsp Nr. 1996/15864
BVerwG, vom 18.08.1982 - Aktenzeichen 4 C 45.79
DRsp Nr. 1996/15864
Auch Zerstörung durch Dritte (spielende Kinder) kann ein außergewöhnliches Ereignis sein, wenn nicht der Eigentümer trotz Kenntnis der Zerstörung naheliegende Gegenmaßnahmen unterlassen hat.