BVerwG - 19.01.1989 (7 C 77.87) - DRsp Nr. 1992/5211
BVerwG, vom 19.01.1989 - Aktenzeichen 7 C 77.87
DRsp Nr. 1992/5211
a-e. Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Belästigungen durch Lärm aus einer (schlicht-) hoheitlich betriebenen Sportanlage; (b) Beurteilung der (Un-)Zumutbarkeit der Lärmbelästigung grundsätzlich nach den Maßstäben der §§ 3 Abs. 1, 22 Abs. 1BImSchG; (c) Einzelfall-orientierte Bewertung der Erheblichkeit der durch die (Einzel-)Geräusche verursachten Belästigungen, und zwar mit nur begrenzt möglicher und nicht schematischer Anwendung der Ä der TA-Lärm und den VDI-Richtlinien zugrundeliegenden Ä Mittelungsmethode; (d) keine besonderen Zumutbarkeitsmaßstäbe für Sonnabend-Nachmittage;(e) grundsätzlich keine Freistellung der Sportausübung von der Rücksichtnahme auf Wohnnutzung in der Nachbarschaft; (f) Bedeutung der erforderlichen Beschränkung unvermeidbarer Einwirkungen auf ein Mindestmaß (§ 22 Abs. 1 Nr. 2BImSchG).
Normenkette:
BImSchG § 3 Abs.1, § 22 Abs.1;
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