BVerwG - 19.03.1982 (8 C 34.81) - DRsp Nr. 1996/15875
BVerwG, vom 19.03.1982 - Aktenzeichen 8 C 34.81
DRsp Nr. 1996/15875
Die Erhebung von Vorausleistungen setzt voraus, daß die endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen mit allen vorgesehenen Teilanlagen innerhalb von etwa 4 Jahren durchgeführt wird. Das gilt auch, wenn der Ermittlung des Vorausleistungsbetrags ausschließlich der Aufwand für bereits endgültig hergestellte Teilanlagen zugrundegelegt wird.