BVerwG - 19.11.1984 (8 C 77.83) - DRsp Nr. 1996/15798
BVerwG, vom 19.11.1984 - Aktenzeichen 8 C 77.83
DRsp Nr. 1996/15798
Als selbständige Erschließungsanlage ist regelmäßig ein nicht verzweigter Stichweg bis 100 m Länge nicht anzusehen. Er kann aber ein abtrennbarer Abschnitt sein.